AGB

I. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der in Bezug genommenen Leistungsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „KUNDE“ genannt) und uns, der Unternehmung Rombach Consulting, Fastradaallee 3, 52146 Würselen (nachfolgend „ROMBACH CONSULTING“ genannt), ausschließlich geltenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von ROMBACH CONSULTING nicht anerkannt, sofern ROMBACH CONSULTING diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  2. Vertrag meint sämtliche Vereinbarungen zwischen ROMBACH CONSULTING und dem KUNDEN, die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Bestandteile des Vertrags sind insbesondere das Angebot, die Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbedingungen und die Anlagen.
 

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

  1. Alle Angebote von ROMBACH CONSULTING sind freibleibend, sofern sie nicht durch ROMBACH CONSULTING zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vonROMBACH CONSULTING zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.
  2. Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen werden erst wirksam, wenn sie durch ROMBACH CONSULTING zumindest in Textform gegenüber dem KUNDEN anerkannt wurden.
 

§ 3 Haftung

  1. Macht der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ROMBACH CONSULTING beruhen, haftet ROMBACH CONSULTING dem KUNDEN für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 50.000,00 EUR.
  1. Der KUNDE ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet ROMBACH CONSULTING nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Dieses gilt nicht, wenn ROMBACH CONSULTING auch mit der Datensicherung beauftragt wurde.
  2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
  3. Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
 

§ 4 Vergütung, Rechnung, Rücklastschrift

  1. Der KUNDE verpflichtet sich, an ROMBACH CONSULTING eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
  2. Monatliche Preise sind mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats. Andere Entgelte/Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim KUNDEN fällig.
  3. Alle Entgelte und Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dieses nicht abweichend benannt wurde.
  4. Für den Fall, dass der KUNDE über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, ist ROMBACH CONSULTING zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Das Recht von ROMBACH CONSULTING, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
  5. Entstehen ROMBACH CONSULTING durch eine Rücklastschrift, die auf Verschulden des KUNDEN beruht, zusätzliche Kosten so hat der KUNDE diese Kosten zu übernehmen, es sei denn ROMBACH CONSULTING weist einen höheren Schaden oder der KUNDE einen geringeren Schaden nach.
  6. Der KUNDE teilt geänderte Adressdaten, insbesondere auch eine geänderte E-Mailadresse, ROMBACH CONSULTING unverzüglich mit.
  7. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von ROMBACH CONSULTING getroffen, deren Erbringung der KUNDE den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der KUNDE die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die ROMBACH CONSULTING für deren Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
 

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Angebot.
  2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweilig unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für ROMBACH CONSULTING insbesondere in jedem Fall vor, in dem
    1. der KUNDE für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der KUNDE in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
    2. der KUNDE zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des KUNDEN darf ROMBACH CONSULTING jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des KUNDEN kündigen;
    3. der KUNDE gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von ROMBACH CONSULTING das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch ROMBACH CONSULTING nicht unverzüglich abstellt.
  3. Die Kündigung bedarf zumindest der Textform.
 

§ 6 Verwendung von Marken, Namen und Logos als Referenzen

  1. Der KUNDE räumt ROMBACH CONSULTING das Recht ein, Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des KUNDEN (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenz nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.
  2. ROMBACH CONSULTING ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf ROMBACH CONSULTING die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Webseite, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
  3. Der KUNDE räumt ROMBACH CONSULTING dieses Recht unentgeltlich ein.
  4. Der KUNDE kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen. 
  5. Die Nutzung der Zeichen kann auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
 

§ 7 Datenschutz

  1. Die ROMBACH CONSULTING erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
  2. Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insb. die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, im Zusammenhang mit dem Webauftritt, den der KUNDE mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen der ROMBACH CONSULTING erstellt hat, obliegt dem KUNDEN.
  3. Falls der KUNDE im Rahmen der Nutzung der Leistungen von ROMBACH CONSULTING personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen will, muss er gem. Art. 28 DSGVO mit ROMBACH CONSULTING eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (nachfolgend: ADV) abschließen. ROMBACH CONSULTING stellt dem KUNDEN auf Anfrage eine entsprechende ADV zur Verfügung. Der KUNDE wird diese Vereinbarung in zweifacher Ausführung unterschrieben an ROMBACH CONSULTING zurücksenden.
 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
  3. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  5. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  6. LEADS BY ADS ist berechtigt, Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
  7. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würselen.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
  9. Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
 

II. Leistungsbedingungen CONTENT MANAGEMENT

Die Leistungsbedingungen Content Management ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich der Beratungsleistung durch ROMBACH CONSULTING.

 

§1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung 


LEADS BY ADS erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Video Content Management für den Kunden auf dienstvertraglicher Basis. Die Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt. ROMBACH CONSULTING erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

Recherche Content-Ideen, Beratung zur Umsetzung (Technik, Kulisse, etc.), Aufbereitung des Rohmaterials.

§2 Details der Leistungserbringung


ROMBACH CONSULTING berät den KUNDEN hinsichtlich der Erstellung von eigenem Video Content. Der KUNDE soll dabei zu relevanten Themen in seinem Geschäftsfeld Videos aufnehmen. ROMBACH CONSULTING berät zur Themenauswahl und gibt Rückmeldung zu den einzelnen Videos in inhaltlicher Richtung aber auch zu technischen Themen (Kamera, Ton, Auflösung, etc.). ROMBACH CONSULTING wird das Rohmaterial technisch für die jeweiligen relevanten Plattformen aufbereiten und dem Kunden zur Verfügung stellen. Dabei wird LEADS BY ADS auch Teaservideos erstellen sofern dies je nach Video möglich und/oder sinnvoll ist. Sofern ROMBACH CONSULTING urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, werden dem Kunden nur einfache Nutzungsrechte hieran im minimal notwendigen Umfang eingeräumt.

 

§ 3 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Es gilt § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

§4 Mitwirkungsleistungen des Kunden 


(1) Allgemeine Mitwirkungsleistungen 

(a.) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ROMBACH CONSULTING auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von ROMBACH CONSULTING bekannt werden. 

(b.) Auf Verlangen von ROMBACH CONSULTING hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von ROMBACH CONSULTING formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 

(c.) Der Kunde stellt ROMBACH CONSULTING auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt ROMBACH CONSULTING, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. 

(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für ROMBACH CONSULTING kostenfrei erbracht werden. 


(3) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von ROMBACH CONSULTING. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten. 

 

§6 Haftung 

  1. Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
 

§ 7 Schlussbestimmungen

Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.

 

III. Leistungsbedingungen WEBDESIGN LANDINGPAGE UND PFLEGE

Die Leistungsbedingungen Webdesign ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich Webdesign durch LEADS BY ADS.

 

§ 1 Leistungen / Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Landingpage des KUNDEN durch ROMBACH CONSULTING sowie die Erstellung dieser Landingpage. Gegenstand dieses Vertrages ist auch die laufende Pflege, sofern dieses vereinbart wurde.
  2. Der KUNDE wird selbst für die Veröffentlichung und Inbetriebnahme und für die Abrufbarkeit der Landingpage über das Internet verantwortlich. ROMBACH CONSULTING ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Landingpage (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet- Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von LEADS BY ADS.
 

§ 2 Leistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten von ROMBACH CONSULTING gehören – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 3 sowie Pflegeleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 4.

 

§ 3 Gestalterische Leistungen

  1. ROMBACH CONSULTING wird für eine angemessene gestalterische Qualität der Landingpage Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des KUNDEN – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik nach Möglichkeit berücksichtigen.
  2. Die Anzahl und der Umfang der von ROMBACH CONSULTING für die grafische Gestaltung der Landingpage zu erarbeitenden Vorschläge bestimmt sich nach dem Angebot oder ausdrücklicher Vereinbarung zumindest in Textform.
 

§ 4 Pflege

  1. Ist die laufende Pflege der Landingpage vereinbart, so umfassen die Verpflichtungen von ROMBACH CONSULTING sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung der Landingpage nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3.
  2. ROMBACH CONSULTING wird nach den Vorgaben des KUNDEN die Landingpage aktualisieren. Als Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer durch den Kunden zur Verfügung gestellter Texte und Grafiken in die Landingpage bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Landingpage durch neuen Inhalt sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der Funktionalitäten der Landingpage. Soweit ROMBACH CONSULTING in der Lage ist, Inhalt über ein CMS selbst zu aktualisieren, beschränken sich die Verpflichtungen von ROMBACH CONSULTING auf Beratungsleistungen beim Umgang mit dem CMS.
  3. ROMBACH CONSULTING wird die Gebrauchstauglichkeit der Landingpage in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
 

§ 5 Inhalt

  1. Der KUNDE stellt ROMBACH CONSULTING den in die Landingpage einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der KUNDE verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom KUNDEN zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Landingpage verfolgten Zwecke eignet, ist ROMBACH CONSULTING nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist ROMBACH CONSULTING verpflichtet, den KUNDE auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
  2. Zu dem vom KUNDEN bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Landingpage einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
 

§ 6 Abnahme

  1. ROMBACH CONSULTING ist berechtigt, nach Abschluss einer jeden Phase, welche den vertraglichen Anforderungen entspricht, eine Abnahme zu verlangen. Der Kunde wird die jeweilige Phase durch Erklärung in Textform abnehmen, die Abnahme kann im Einvernehmen auch mündlich erfolgen. Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach pausiert das Auftragsverhältnis und ROMBACH CONSULTING ist nicht verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen. Sobald der Kunde die Leistung abnimmt, richtet sich der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Leistungen durch ROMBACH CONSULTING nach der Verfügbarkeit von ROMBACH CONSULTING. ROMBACH CONSULTING wird den Kunden informieren wann die Leistungserbringung wieder aufgenommen wird.
 

§ 7 Weitere Mitwirkungspflichten

  1. Der KUNDE ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Landingpage verpflichtet.
  2. Sofern ROMBACH CONSULTING dem KUNDEN Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der KUNDE im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der KUNDE an ROMBACH CONSULTING jeweils unverzüglich mitteilen.
 

§ 8 Nutzungsrechte

  1. ROMBACH CONSULTING räumt dem KUNDEN an der nach dieser Leistungsbedingung überlassenen Landingpage die für den jeweils vereinbarten vertraglichen Verwendungsweck notwendigen Rechte ein.
  2. Der KUNDE ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch ROMBACH CONSULTING ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten einzuräumen.
  3. Soweit die Landingpage Elemente Dritter enthält (z.B. WordPress Vorlagen, WordPress Themes), entfallen die Rechte nach Absatz 2 unter Ausnahme der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte.
  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den KUNDEN. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet ROMBACH CONSULTING dem KUNDEN jedoch die Nutzung der Software. ROMBACH CONSULTING kann den Einsatz solcher Software, mit deren Vergütungszahlung sich der KUNDE in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  5. Nutzungsrechte gemäß § 8 dieser Leistungsbedingung gelten nur für die Nutzung der Landingpage insgesamt bzw. von Bestandteilen der Landingpage im Internet. Der KUNDE ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungs-elemente der Landingpage oder die vollständige Landingpage in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.
 

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Inhalt, den der KUNDE bereitstellt, ist ROMBACH CONSULTING nicht verantwortlich. Insbesondere ist der ROMBACH CONSULTING nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
  2. Sollten Dritte ROMBACH CONSULTING wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Landingpage resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der KUNDE, ROMBACH CONSULTING von jeglicher Haftung freizustellen und ROMBACH CONSULTING die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  3. Es gilt darüber hinaus § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
 

§ 10 Schlussbestimmungen

Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.

 

IV. Leistungsbedingungen SEA

Die Leistungsbedingungen SEA ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Dienstleistungen im Bereich von Werbemaßnahmen durch ROMBACH CONSULTING.

 

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der KUNDE betreibt eine Webseite und/oder eine Präsenz in sozialen Medien auf der unternehmens- und produktspezifische Informationen für Internetnutzer zugänglich sind. Der KUNDE möchte die Aufmerksamkeit für seine Webseite und/oder seinen Markenauftritt steigern und dabei auf das Know-how von ROMBACH CONSULTING zurückgreifen.
  2. ROMBACH CONSULTING wird während der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der vereinbarten Leistungen insbesondere neue Anzeigen(kampagnen) erstellen und/oder vorhandene Anzeigen(kampagnen) optimieren.
 

§ 2 Leistungen von LEADS BY ADS

  1. Soweit dieses nicht abweichend vereinbart wurde, legt LEADS BY ADS gemeinsam mit dem KUNDEN mögliche Werbenetzwerke, Anzeigenkampagnen sowie ein maximales Budget pro Monat fest. LEADS BY ADS berät den Kunden hierbei.
  2. Die Anzeigengestaltung obliegt LEADS BY ADS. Entsprechend gestalte Anzeigen werden dem KUNDEN durch LEADS BY ADS vorab zur Freigabe übermittelt.
  3. LEADS BY ADS nutzt das Werbekonto des KUNDEN bzw. erhält einen Zugang zum Werbekonto des KUNDEN. Erforderlichenfalls ist LEADS BY ADS berechtigt, im Namen und im Auftrag des KUNDEN ein Kundenkonto im jeweilig vereinbarten Werbenetzwerk zu erstellen (sofern das Werbenetzwerk dies gestattet). Die Einrichtung ist regelmäßig wie insbesondere erforderlich, wenn der KUNDE im jeweiligen Werbenetzwerk über kein eigenes Konto verfügt oder einen gesonderten Zugang für LEADS BY ADS wünscht.
  1. Die im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung sind in Abhängigkeit der Vereinbarung,
    • die Reichweitenoptimierung hinsichtlich der unter der im Angebot angegebenen URL betriebenen Webseite des KUNDEN (nachfolgend „Webseite des KUNDEN“) durch Anzeigenkampagnen mit dem Ziel, die Reichweite der Webseite des KUNDEN und/oder seinen Markenauftritt zu steigern,
    • die Gestaltung der Werbeanzeigen
    • die Buchung von Anzeigen (z.B. AdWords) zu bestimmten Suchbegriffen bei den jeweiligen Anbietern.
  1. Dem KUNDEN ist bekannt, dass eine angestrebte Verbesserung der Reichweite aufgrund der von LEADS BY ADS übernommenen Tätigkeiten ggf. erst nach geraumer Zeit (mehrere Wochen/einige Monate) eintreten kann. Eine Garantie kann hierüber kann jedoch nicht abgegeben werden.
  2. Der KUNDE erkennt daher an, dass die von LEADS BY ADS übernommenen Tätigkeiten einen Erfolg der Leistung nicht garantieren können und dass LEADS BY ADS einen solchen Erfolg daher nicht schuldet.
 

§ 3 Vergütung und Fälligkeit

  1. Die Vergütung für die Leistungen von ROMBACH CONSULTING ergibt sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen ROMBACH CONSULTING und dem KUNDEN.
  2. Auf Abrechnungsverhältnisse zwischen dem Werbenetzwerk und dem KUNDEN hat ROMBACH CONSULTING regelmäßig keinen Einfluss; eine Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Werbenetzwerk und dem KUNDEN. Üblicherweise erfolgt eine Abrechnung der jeweiligen Anzeigen je Klick.
 

§ 4 Klickbudget

  1. Der KUNDE legt in Abstimmung mit ROMBACH CONSULTING ein monatliches maximales Budget für die Kosten der Anzeigenkampagnen fest. Dieses Budget ist für ROMBACH CONSULTING bindend.
  2. Abweichungen des Budgets erfordern die entsprechende Mitteilung des KUNDEN. Als Abweichung gilt jede Erhöhung oder Absenkung des zuvor vereinbarten Budgets.
  3. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass je nach Kampagne ein Minimalbudget verwendet werden muss, um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit eine Kampagne tätigen zu können. Sofern der Kunde die jeweilige Freigabe des Minimalbudgets verweigert, gehen die damit einhergehenden Nachteile zu Lasten des Kunden. Insbesondere können belastbare Aussagen zur Wirksamkeit und Effizienz der Kampagne ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht mit der notwendigen Sicherheit getroffen werden.  
 

§ 5 Mitwirkungsleistungen des KUNDEN

  1. Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch ROMBACH CONSULTING ist die Mitwirkung des KUNDEN. Der KUNDE wird ROMBACH CONSULTING bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der KUNDE stellt ROMBACH CONSULTING insbesondere alle zur Erstellung neuer oder Betreuung vorhandener notwendigen Informationen und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
  2. ROMBACH CONSULTING ist während der Vertragslaufzeit durch den KUNDEN Zugang zu dem Kundenkonto im jeweiligen Werbenetzwerk zu gewähren.
  3. Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist ROMBACH CONSULTING für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
  4. Mitwirkungsleistungen des KUNDEN sind Hauptleistungspflichten.
  5. Der KUNDE muss während der Laufzeit des Vertrages die entsprechenden Werbekonten zur Verfügung stellen. Sollte ein Anbieter den Kunden sperren, so stellt dies keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den KUNDEN dar, es sei denn, ROMBACH CONSULTING hat die Sperrung schuldhaft verursacht.
 

§ 6 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben

  1. Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Anzeigenkampagnen des KUNDEN trägt ausschließlich der KUNDE. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere auch die marken-, telemedien- sowie presse- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen des KUNDEN.
  2. Der KUNDE sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Gestaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über die erforderlichen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf ROMBACH CONSULTING übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Sofern ROMBACH CONSULTING selbst Materialien wie Lichtbilder, Videos, Texte verwendet obliegt die Verantwortung für die rechtliche Verwendbarkeit bei ROMBACH CONSULTING. 
 

§ 7 Freistellung

  1. Machen Dritte gegen ROMBACH CONSULTING Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Anzeigenkampagne des KUNDEN verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Anzeigenkampagne verletze ihre Rechte, wird der KUNDE ROMBACH CONSULTING von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüberhinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere ROMBACH CONSULTING von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der KUNDE ist verpflichtet, ROMBACH CONSULTING im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen nach § 6 dieser Leistungsbedingung Ansprüche gegen ROMBACH CONSULTING geltend machen.
 

§ 8 Haftung

Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.